Anmerkungen: 1) Auf Schulschiffen und im Krieg.
2) Die Jacke der Kadetten konnten nach der Beförderung als Messejacke
getragen werden.
3) In bestimmten Fällen gestattet.
4) Gelegentlich auch von Offizieren getragen.
5) Nur zusätzlich auf Auslands- (Tropen-)reisen.
6) Nur auf Schulschiffen.
7) Nur bei bestimmten Laufbahnen.
Wenn (X) ist das Bekleidungsstück gestattet, oder wird nur bei
Bedarf ausgegeben.
Tabelle aus:
Schlicht, Adolf; Angolia, John R.
Die Deutsche Wehrmacht
Uniformen und Ausrüstung 1933-1945
Band 2 "Die Kriegsmarine"
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